Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Im Gesetz
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Grundsatz
- § 3 Auslieferung zur Verfolgung oder zur Vollstreckung
- § 4 Akzessorische Auslieferung
- § 5 Gegenseitigkeit
- § 6 Politische Straftaten, politische Verfolgung
- § 7 Militärische Straftaten
- § 8 Todesstrafe
- § 9 Konkurrierende Gerichtsbarkeit
- § 9a Auslieferung und Verfahren vor internationalen Strafgerichtshöfen
- § 10 Auslieferungsunterlagen
- § 11 Spezialität
- § 12 Bewilligung der Auslieferung
- § 13 Sachliche Zuständigkeit
- § 14 Örtliche Zuständigkeit
- § 15 Auslieferungshaft
- § 16 Vorläufige Auslieferungshaft
- § 17 Auslieferungshaftbefehl
- § 18 Fahndungsmaßnahmen
- § 19 Vorläufige Festnahme
- § 20 Bekanntgabe
- § 21 Verfahren nach Ergreifung auf Grund eines Auslieferungshaftbefehls
- § 22 Verfahren nach vorläufiger Festnahme
- § 23 Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten
- § 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls
- § 25 Aussetzung des Vollzugs des Auslieferungshaftbefehls
- § 26 Haftprüfung
- § 27 Vollzug der Haft
- § 28 Vernehmung des Verfolgten
- § 29 Antrag auf Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung
- § 30 Vorbereitung der Entscheidung
- § 31 Durchführung der mündlichen Verhandlung
- § 32 Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 33 Erneute Entscheidung über die Zulässigkeit
- § 34 Haft zur Durchführung der Auslieferung
- § 35 Erweiterung der Auslieferungsbewilligung
- § 36 Weiterlieferung
- § 37 Vorübergehende Auslieferung
- § 38 Herausgabe von Gegenständen im Auslieferungsverfahren
- § 39 Beschlagnahme und Durchsuchung
231 §§