§ 8 KAPrüfbV – Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen
(1) Im Prüfungsbericht ist zu berichten 1. über die Ausschöpfung und eine Überschreitung der Erlaubnis zum Betreiben des Geschäfts einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft und zur Erbringung von Dienst- und Nebendienstleistungen nach § 20 Absatz 2 und 3 des Kapitalanlagegesetzbuches im Berichtszeitraum und 2. über die Einhaltung der damit verbundenen Auflagen im Berichtszeitraum.
(2) Darzustellen sind die wesentlichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen der externen Kapitalverwaltungsgesellschaft im Berichtszeitraum, wobei insbesondere zu berichten ist über 1. Änderungen der Rechtsform und der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages, 2. Änderungen der Kapitalverhältnisse und der Gesellschafterverhältnisse, 3. Änderungen in der personellen Zusammensetzung der Geschäftsleitung und Änderungen der Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsleiter, 4. Änderungen der Struktur des Geschäftsbetriebs einer externen Kapitalverwaltungsgesellschaft, der Struktur der erbrachten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Absatz 2 und 3 des Kapitalanlagegesetzbuches, 5. die bevorstehende Aufnahme neuer Geschäftszweige, 6. Änderungen der …