Gesetz über das Kreditwesen
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Begriffsbestimmungen; Verordnungsermächtigung
- § 1a Geltung der Richtlinie 2013/36/EU und der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013, (EG) Nr. 1060/2009, (EU) 2015/534 und (EU) 2017/2402 für Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute
- § 1b Unzuverlässigkeit von sanktionierten Personen
- § 2 Ausnahmen
- § 2a Ausnahmen für gruppenangehörige Institute und Institute, die institutsbezogenen Sicherungssystemen angehören
- § 2b Rechtsform
- § 2c Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 2d Leitungsorgane von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften
- § 2e Ausnahmen für gemischte Finanzholding-Gesellschaften
- § 2f Zulassung von Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholding-Gesellschaften; Verordnungsermächtigung
- § 2g Einrichtung eines zwischengeschalteten EU-Mutterunternehmens bei Mutterunternehmen mit Sitz in einem Drittstaat; Verordnungsermächtigung
- § 2h Erwerb einer wesentlichen Beteiligung
- § 2i Verschmelzungen und Spaltungen
- § 3 Verbotene Geschäfte
- § 4 Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 5 Elektronische Kommunikation; Verordnungsermächtigung
- § 6 Aufgaben
- § 6a Besondere Aufgaben
- § 6b Aufsichtliche Überprüfung und Beurteilung
- § 6c Zusätzliche Eigenmittelanforderungen
- § 6d Eigenmittelempfehlung
- § 7 Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank
- § 7a Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission
- § 7b Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
- § 7d Zusammenarbeit mit dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken
- § 8 Zusammenarbeit mit anderen Stellen
- § 8a Besondere Aufgaben bei der Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- § 8b Zuständigkeit für die Aufsicht auf zusammengefasster Basis
- § 8c Übertragung der Zuständigkeit für die Aufsicht über Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischte Finanzholding-Gruppen und gruppenangehörige Institute
- § 8e Aufsichtskollegien
- § 8f Zusammenarbeit bei der Aufsicht über bedeutende Zweigniederlassungen
- § 8g Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Zweigstellen und Kreditinstitute, die derselben Drittstaatengruppe angehören
- § 8h Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- § 9 Verschwiegenheitspflicht
- § 10 Ergänzende Anforderungen an die Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- § 10a Ermittlung der Eigenmittelausstattung von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen; Verordnungsermächtigung
- § 10b Verhältnis der Kapitalpufferanforderungen zu anderen Kapitalanforderungen und zur Eigenmittelempfehlung
- § 10c Kapitalerhaltungspuffer
- § 10d Antizyklischer Kapitalpuffer
- § 10e Kapitalpuffer für systemische Risiken
244 §§