Rechtsbibliothek

Anlage 2 KSpG – (zu § 17 Absatz 2 Satz 2 und § 20 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1) Kriterien für die Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts und für die Nachsorge

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1749 - 1750) 1. Aufstellung und Aktualisierung des Überwachungskonzepts Das in § 20 Absatz 1 genannte Überwachungskonzept wird unter Zugrundelegung der nach Anlage 1 Stufe 3 durchgeführten Risikobewertung aufgestellt und aktualisiert, um der Eigenüberwachung nach § 22 nachzukommen. Das Konzept umfasst Folgendes: 1.1 Aufstellung des Überwachungskonzepts 1.1.1 Das Überwachungskonzept regelt die Überwachung in den wesentlichen Projektphasen einschließlich Projektbeginn, Betrieb und Nachsorge. Für jede Phase ist Folgendes in das Konzept aufzunehmen und zu spezifizieren: a) überwachte Parameter; b) eingesetzte Überwachungstechnologie und Begründung dieser Auswahl; c) Überwachungsstandorte und Begründung dieser Auswahl; d) Durchführungshäufigkeit und Begründung dieser Festlegung. 1.1.2 Es wird festgestellt, welche Parameter zu überwachen sind, damit die Überwachung ihren Zweck erfüllt. Das Überwachungskonzept sieht in jedem Fall vor, folgende Aspekte ständig oder in regelmäßigen Abständen zu überwachen: a) diffuse Emissionen von Kohlendioxid bei der Injektion; b) den volumetrischen Kohlendioxidfluss an den Bohrlochköpfen; c) Druck und Temperatur des …