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§ 4 KStoffTechAusbV – Struktur der Ausbildung und Ausbildungsberufsbild

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung a) Formteile, b) Halbzeuge, c) Mehrschichtkautschukteile, d) Compound- und Masterbatchherstellung, e) Bauteile, f) Faserverbundtechnologie oder g) Kunststofffenster sowie 3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen, 2. Herstellen von Bauteilen und Baugruppen, 3. Messen, Steuern, Regeln, 4. Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen, 5. Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln, 6. Fertigungsplanung und -steuerung sowie 7. Vertiefungsphase.