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Anlage 3 KStoffTechAusbV – (zu § 68 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Prozessintegration“

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 151, S. 45)

| Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen | | --- | --- | --- | --- | | 1 | 2 | 3 | 4 | | 1 | Analysieren und Planen von digital vernetzten Produktionsprozessen | - a) Produktionsprozesse analysieren - b) Anpassung der Produktion sowie der Handhabungs-, Transport- oder Identifikationssysteme planen - c) Prozessänderungen planen und hinsichtlich vor- und nachgelagerter Bereiche bewerten sowie die Zuständigkeiten im Team abstimmen - d) Spezifikationen, technische Bestimmungen und betriebliche IT-Richtlinien bei Prozessänderungen beachten | 8 | | 2 | Anpassen und Ändern von digital vernetzten Produktionsanlagen | - a) geplante Prozessabläufe simulieren - b) Auf- und Umbau von Produktionsanlagen und die datentechnische Vernetzung im Team durchführen - c) Steuerungsprogramme im Team ändern, testen und optimieren | | | 3 | Erproben von Produktionsprozessen | - a) Produktionsverfahren und Prozessschritte, logistische Abläufe und Fertigungsparameter erproben - b) Gesamtprozess kontrollieren, überwachen und protokollieren und prozessbegleitende Maßnahmen der …