§ 4 LAG – Ausgleichsleistungen
Als Ausgleichsleistungen werden gewährt: 1. Hauptentschädigung - §§ 243 bis 252 -, 2. Eingliederungsdarlehen - §§ 253 bis 260 -, 3. Kriegsschadenrente - §§ 261 bis 292c -, 4. Hausratentschädigung - §§ 293 bis 297 -, 5. Wohnraumhilfe - §§ 298 bis 300 -, 6. Härteleistungen - §§ 301, 301a -, 7. Leistungen auf Grund sonstiger Förderungsmaßnahmen - §§ 302, 303 -, 8. Entschädigung im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener - § 304 -, 9. Entschädigung nach dem Altsparergesetz, 10. Darlehen, die auf Grund des § 46 Abs. 2 des Bundesvertriebenengesetzes in den Jahren 1953 bis 1957 zur verstärkten Förderung der Flüchtlingssiedlung gewährt werden.
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