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§ 23 LAP-gbautDV – Mündliche Prüfung

(1) Die mündliche Prüfung richtet sich auf unterschiedliche Schwerpunkte der Ausbildungsinhalte aus. Die Prüfungskommission wählt die Prüfungsfragen aus folgenden Prüfungsfächern je nach Fachrichtung aus: 1. Fachrichtungen Hochbau und Bauingenieurwesen: a) Technik: - aa) Grundrissordnung von verwaltungstypischen Gebäuden oder Bauvorhaben, - bb) konstruktiver Aufbau verschiedener Gebäudetypen oder Bauwerkstypen, - cc) betriebstechnische Einrichtungen und Anlagen und - dd) Bauordnung und b) Stoffe, Preise: - aa) Anwendung von Baustoffen und Bauelementen und ihre wesentlichen Eigenschaften und - bb) Ermittlung von Baukosten und Beurteilung von Baupreisen oder 2. Fachrichtungen Maschinenbau/Versorgungstechnik und Elektrotechnik/Nachrichtentechnik: a) Technik: - aa) Systeme und Anlagenteile für verwaltungstypische Gebäude einschließlich Systemanalyse (Darstellung der möglichen Systeme nach Aufwand, Nutzen, Wirtschaftlichkeit und Durchführbarkeit), - bb) Entwurfs-, Werk- und Detailplanung, - cc) Energiewirtschaft, Energiekennzahlen und - dd) Normen, Richtlinien und technische Vorschriften und b) Stoffe, Preise: - aa) Anwendung von Werkstoffen, Medien und Anlagensystemen und ihre …

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