Rechtsbibliothek

§ 18 LAP-hDBiblV – Durchführung der theoretischen Ausbildung

(1) Die Referendarinnen und Referendare werden für die theoretische Ausbildung einer geeigneten Hochschule zugewiesen.

(2) Die theoretische Ausbildung soll sich insbesondere auf folgende Gebiete erstrecken: 1. Grundlagen der Informationswissenschaft, 2. Organisation der Wissenschaft und des Bildungswesens, Kulturpolitik, 3. Rechts- und Verwaltungskunde, 4. Organisation und Betrieb von Bibliotheken (Verwaltung, Management und Personalführung, Bestandsaufbau und -erschließung, Benutzungs- und Beratungsdienst, Öffentlichkeitsarbeit), 5. Bibliotheksbau, -einrichtung und -technik, 6. Informationstechnik, 7. Bibliotheksgeschichte, 8. deutsches und ausländisches Bibliothekswesen der Gegenwart, 9. Informations- und Dokumentationswesen, 10. Buch- und Medienkunde und 11. Allgemein- und Fachbibliographien, Informationsvermittlung.

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