§ 16 LmhFortbPrüfV – Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
Die Prüfung gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung und 2. eine praktische Prüfung.
Die Prüfung gliedert sich in 1. eine schriftliche Prüfung und 2. eine praktische Prüfung.