§ 25 LuftPersV – Form der Ausbildungserlaubnis
Die Ausbildungserlaubnis wird 1. für zugelassene Ausbildungsorganisationen in Form eines Zeugnisses nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 erteilt, 2. für genehmigte Ausbildungseinrichtungen in Form einer Zulassung erteilt, 3. für Betriebe für die Ausbildung von technischem Personal nach § 23 Absatz 2 in Form einer Genehmigung erteilt.