§ 11 MalerLackAusbV 2021 – Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Ausführen eines Kundenauftrags, 2. Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen, 3. Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen sowie 4. Wirtschafts- und Sozialkunde.
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