§ 37 MalerLackAusbV 2021 – Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen
(1) Im Prüfungsbereich Durchführen von Bautenschutzmaßnahmen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Vorgehensweisen bei der Durchführung von Bautenschutzmaßnahmen an Objekten aus Metall und an Stahlbauwerken zu unterscheiden, 2. Vorgehensweisen bei der Instandhaltung und Beschichtung von Bauteilen und Bauwerken aus Beton und mineralischen Untergründen zu unterscheiden, 3. Arbeitsprozesse kundenorientiert zu gestalten, 4. Auswahl und Anwendung von Prüfverfahren für Untergründe aus Beton und mineralische Untergründe zu beschreiben und vorgegebene Ergebnisse einer Prüfung zu bewerten, 5. das Diagnostizieren von Schäden und Fehlern zu beschreiben, 6. Untergrundvorbereitungs- und Instandsetzungsverfahren auszuwählen und deren Anwendung zu beschreiben, 7. Aufmaße normgerecht aus Plänen zu erstellen, 8. Werkstoffe, insbesondere Beschichtungsstoffe, und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen für Bautenschutzmaßnahmen sowohl unter technischen, ökologischen als auch ökonomischen Gesichtspunkten zu unterscheiden und auszuwählen, 9. den Umgang mit arbeitsspezifischen Gefahrstoffen darzustellen, 10. die Vorbereitung von Oberflächen für …
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