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§ 4 MalerLackAusbV 2021 – Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild

(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer der Fachrichtungen a) Gestaltung und Instandhaltung, b) Energieeffizienz- und Gestaltungstechnik, c) Kirchenmalerei und Denkmalpflege, d) Bauten- und Korrosionsschutz oder e) Ausbautechnik und Oberflächengestaltung sowie 3. fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.

(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen, 2. Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben, 3. Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen, 4. Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen, 5. Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen sowie Bearbeiten von Bauteilen, 6. Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen, 7. Herstellen, Bearbeiten …

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