§ 44 MalerLackAusbV 2021 – Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags
(1) Im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, 1. Art und Umfang von Kundenaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe unter Beachtung sowohl technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer als auch gestalterischer Vorgaben zu planen und zu dokumentieren, 2. Untergründe für die Montagearbeiten zu beurteilen und vorzubereiten, 3. Unterkonstruktionen zur Befestigung von Systemelementen und Fertigteilen zu erstellen, 4. sowohl Unterdecken, Deckenbekleidungen als auch Wände herzustellen und zu montieren, 5. Anschlüsse zu anderen Bauteilen auszubilden, 6. sowohl Beschichtungs-, Putz- als auch Spachtelarbeiten durchzuführen, 7. Oberflächen unter Berücksichtigung der Gesamtwirkung zu gestalten, 8. dekorative Gestaltungselemente sowohl an Decken als auch an Wänden einzusetzen, 9. Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen, 10. Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, zu beurteilen und zu dokumentieren, 11. Abnahmen durchzuführen und Abnahmeprotokolle zu erstellen, 12. Kunden Pflege- und Wartungsanleitungen zu erläutern, Nutzungshinweise zu geben und 13. fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der …
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