Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen
- § 2 Anwendung anderer Vorschriften
- § 3 Als Marke schutzfähige Zeichen
- § 4 Entstehung des Markenschutzes
- § 5 Geschäftliche Bezeichnungen
- § 6 Vorrang und Zeitrang
- § 6a Verbot des Gebrauchs
- § 7 Inhaberschaft
- § 8 Absolute Schutzhindernisse
- § 9 Angemeldete oder eingetragene Marken als relative Schutzhindernisse
- § 10 Notorisch bekannte Marken
- § 11 Agentenmarken
- § 12 Durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang
- § 13 Sonstige ältere Rechte
- § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
- § 14a Waren unter zollamtlicher Überwachung
- § 15 Ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch
- § 16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken
- § 17 Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter
- § 18 Vernichtungs- und Rückrufansprüche
- § 19 Auskunftsanspruch
- § 19a Vorlage- und Besichtigungsansprüche
- § 19b Sicherung von Schadensersatzansprüchen
- § 19c Urteilsbekanntmachung
- § 19d Ansprüche aus anderen gesetzlichen Vorschriften
- § 20 Verjährung
- § 21 Verwirkung von Ansprüchen
- § 22 Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang
- § 23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben; Ersatzteilgeschäft
- § 24 Erschöpfung
- § 25 Ausschluss von Ansprüchen bei mangelnder Benutzung
- § 26 Benutzung der Marke
- § 27 Rechtsübergang
- § 28 Vermutung der Rechtsinhaberschaft, Zustellungen an den Inhaber
- § 29 Dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren
- § 30 Lizenzen
- § 31 Angemeldete Marken
- § 32 Erfordernisse der Anmeldung
- § 33 Anmeldetag, Anspruch auf Eintragung, Veröffentlichung der Anmeldung
- § 34 Ausländische Priorität
193 §§