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§ 2 MautSysG 2014 – Technische Anforderungen

Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden: 1. Satellitenortung, 2. Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm, 3. Mikrowellentechnik (5,8 GHz).

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