§ 33 MBPolVDVDV – Bestandteile der Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung besteht aus 1. einer schriftlichen Prüfung, 2. einer mündlichen Prüfung und 3. einer praktischen Prüfung.
Die Bundespolizeiakademie kann mit Zustimmung des Bundespolizeipräsidiums festlegen, dass bis zum 31. Dezember 2024 in der Zwischenprüfung die praktische Prüfung entfällt.
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