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§ 6 MFBAProMediaFPrV – Prüfungsbereiche

Im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ werden folgende Prüfungsbereiche geprüft: 1. Rechtsbewusstes Handeln nach § 9, 2. Betriebswirtschaftliches Handeln nach § 10, 3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung nach § 11 und 4. Zusammenarbeit im Betrieb nach § 12.

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