Rechtsbibliothek

Anlage 2 MFBAProMediaFPrV – (zu § 29) Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2976)

Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse: 1. Bezeichnung der ausstellenden Behörde, 2. Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person, 3. Datum des Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, 6. Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich: 1. zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ a) Benennung dieses Prüfungsteils und zusammengefasste Bewertung in Punkten und als Note sowie b) Benennung der vier Prüfungsbereiche und die jeweilige Bewertung in Punkten, 2. zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ a) Benennung dieses Prüfungsteils, b) Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe nach § 17 und Bewertung in Punkten und als Note, c) Benennung der schriftlichen Situationsaufgabe nach § 21 und Bewertung in Punkten und als Note, d) Benennung der Projektarbeit nach …