§ 2 MilchLMeistPrV – Qualifizierungsbereiche
(1) Die Prüfung findet in folgenden Qualifizierungsbereichen statt: 1. Labormanagement, 2. Betriebswirtschaft sowie 3. Personal und Qualifizierung.
Den Qualifizierungsbereichen sind die in Absatz 2 genannten Fach- und Führungsfunktionen zugeordnet. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, diese Fach- und Führungsfunktionen in unterschiedlich strukturierten Unternehmen, in Behörden und in Einrichtungen der Lebensmitteluntersuchung und -überwachung zu übernehmen, in denen zu verantwortende Leitungsprozesse eigenständig gesteuert werden, eigenständig ausgeführt werden und dafür Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geführt werden. Der Milchwirtschaftliche Labormeister oder die Milchwirtschaftliche Labormeisterin soll auch die in Satz 3 bezeichneten Unternehmen, Behörden und Einrichtungen oder Teile von ihnen eigenverantwortlich führen sowie auf sich verändernde Anforderungen und Rahmenbedingungen reagieren können. Des Weiteren ist in der Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person in der Lage ist, die Berufsausbildung im Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant und Milchwirtschaftliche Laborantin durchzuführen.
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