§ 28 MntDBwVVDV – Lehrgebiete
(1) Die fachtheoretische Ausbildung erstreckt sich auf folgende Lehrgebiete: 1. Staats- und Europarecht, 2. Verwaltungsrecht, 3. bürgerliches Recht, 4. Volkswirtschaftslehre, 5. Haushalts- und Kassenwesen, 6. Betriebswirtschaftslehre, 7. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht, 8. Besoldungs- und Versorgungsrecht, 9. Reise- und Umzugskostenrecht, Travel Management, 10. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich des Personalvertretungsrechts, des Rechts der schwerbehinderten Menschen und des Gleichstellungsrechts, 11. Infrastruktur- und Facility-Management, 12. Wehrersatzrecht und Personalgewinnung, 13. Organisation, 14. Beschaffung, 15. Informationstechnik, 16. Kommunikation und Kooperation, 17. Psychologie und Soziologie sowie 18. Arbeits- und Lerntechniken.
(2) Die Inhalte der Lehrgebiete werden interaktiv, praxisbezogen und kompetenzorientiert vermittelt. Die Vermittlung kann durch Informationstechnologie unterstützt werden.
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