§ 31 MtDBwVVDV – Lehrgänge
Die fachtheoretische Ausbildung besteht aus den folgenden Lehrgängen: 1. Einführungslehrgang, 2. Lehrgang „Rechtsgrundlagen in der Praxis für den mittleren technischen Verwaltungsdienst“, 3. Lehrgang „Datenverarbeitung“ und 4. Abschlusslehrgang.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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