§ 6 MZG – Kernprogramm der Erhebungsmerkmale
(1) In Haushalten werden jährlich Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. Wohnung: a) Gemeinde und Gemeindeteil, b) Nutzung der Wohnung als alleinige Wohnung, c) Nutzung der Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung, d) Bestehen einer Wohnung im Ausland, 2. Haushalts- und Familienzusammenhang: a) Zahl der Haushalte in der Wohnung und Zahl der Personen im Haushalt, b) Wohnungs- und Haushaltszugehörigkeit der Personen sowie Familienzusammenhang, c) Wohn- und Lebensgemeinschaft, d) bei Folgebefragungen: Veränderungen der Haushaltsgröße und -zusammensetzung seit der letzten Befragung, 3. demografische Angaben: a) Geschlecht, b) Kalendermonat und Kalenderjahr der Geburt, c) Familienstand, 4. Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund: a) für alle Personen: - aa) Staat der Geburt, - bb) Staat der Geburt der Eltern, - cc) Kalenderjahr des Zuzugs nach Deutschland, - dd) Grund des Zuzugs, - ee) bei Abwesenheit von mehr als zwölf Monaten: Kalenderjahr des erneuten Zuzugs nach Deutschland, - ff) Staatsangehörigkeiten, - gg) Art des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit, - hh) im Haushalt vorwiegend gesprochene Sprache, b) für in Deutschland eingebürgerte Personen: - aa) …