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§ 7 MZG – Erhebungsmerkmale in Bezug auf die Arbeitsmarktbeteiligung

(1) Gemeinsam mit den Angaben zu § 6 werden, soweit in § 5 Absatz 3 Nummer 2 nichts anderes bestimmt ist, jährlich die Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen erhoben: 1. für Erwerbstätige: a) zur Haupttätigkeit: - aa) Lage der Arbeitsstätte, - bb) Ursachen eines befristeten Arbeitsvertrags, - cc) Gesamtdauer der befristeten Tätigkeit, - dd) Anzahl bezahlter und unbezahlter Überstunden, - ee) Kalendermonat und Kalenderjahr des Beginns der Tätigkeit beim derzeitigen Arbeitgeber oder als Selbständiger oder Selbständige, - ff) arbeitsmarktbezogene und andere Gründe für den Unterschied zwischen normalerweise geleisteter wöchentlicher Arbeitszeit und tatsächlich geleisteter Arbeitszeit, - gg) Ausübung von Leitungsfunktionen, - hh) monatlicher Nettoverdienst, - ii) Arbeitszeit und Arbeitsort in den vier Kalenderwochen, die mit der Berichtswoche enden: - aaa) Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, - bbb) Nachtarbeit, - ccc) Schichtarbeit, - ddd) Abendarbeit, - eee) Erwerbstätigkeit von zu Hause, b) weitere Erhebungsmerkmale für Erwerbstätige: - aa) Gründe für Nichtverfügbarkeit zur Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit oder einer höheren Arbeitszeit, - bb) Art der gewünschten …

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