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§ 9 NotAktVV – Angaben im Urkundenverzeichnis

Die Eintragung im Urkundenverzeichnis enthält folgende Angaben: 1. das Datum und den Ort oder die Orte der Beurkundung oder der sonstigen Amtshandlung (§ 10), 2. die Amtsperson (§ 11), 3. die Beteiligten (§ 12), 4. den Geschäftsgegenstand (§ 13), 5. die Urkundenart (§ 14), 6. gegebenenfalls Angaben zu Ausfertigungen (§ 15), 7. gegebenenfalls weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen (§ 16) und 8. gegebenenfalls sonstige Angaben (§ 17).

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