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Anlage 12 OGewV 2016 – (zu § 8 Absatz 2, § 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3) Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern

(Fundstelle: BGBl. I 2016,1440 - 1441) \*\*1.\*\* Darstellung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials 1.1 Für jede Flussgebietseinheit ist eine Karte zu erstellen, auf der die Einstufung des ökologischen Zustands für jeden Oberflächenwasserkörper gemäß der Farbkennung in der zweiten Spalte der Tabelle 1 dargestellt wird: | Ökologischer Zustand | Farbkennung | | --- | --- | | sehr gut | blau | | gut | grün | | mäßig | gelb | | unbefriedigend | orange | | schlecht | rot | 1.2 Für jede Flussgebietseinheit ist eine Karte zu erstellen, auf der die Einstufung des ökologischen Potenzials für jeden Oberflächenwasserkörper mit einer Farbkennung dargestellt wird, und zwar für künstliche Oberflächenwasserkörper gemäß der zweiten Spalte und für erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper gemäß der Tabelle 2 Spalte 3: | Ökologisches Potenzial | Farbkennung | | | --- | --- | --- | | Künstliche Oberflächenwasserkörper | Erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper | | | gut und besser | gleich große grüne und hellgraue Streifen | gleich große grüne und dunkelgraue Streifen | | mäßig | gleich große gelbe und hellgraue Streifen | gleich große gelbe und dunkelgraue Streifen | | …

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