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Anlage 2 OGewV 2016 – (zu § 4 Absatz 1) Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen

(Fundstelle: BGBl. I 2016,1382) 1. Umfang der Datenzusammenstellung Die Zusammenstellung von Daten zur Art und zum Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen der Oberflächenwasserkörper umfasst insbesondere folgende Angaben: 1.1 Signifikante Punktquellen und diffuse Quellen Einschätzung und Zusammenstellung der von kommunalen, industriellen, landwirtschaftlichen und anderen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden signifikanten Verschmutzungen durch Punktquellen oder durch diffuse Quellen, vor allem in Bezug auf folgende Stoffe: - a) Organische Halogenverbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können - b) Organische Phosphorverbindungen - c) Organische Zinnverbindungen - d) Stoffe und Zubereitungen oder ihre Abbauprodukte, von denen erwiesen ist, dass sie im oder durch das Wasser - aa) karzinogene oder mutagene Eigenschaften haben oder - bb) Eigenschaften haben, die steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigen - e) Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe - f) Zyanide - g) Metalle und Metallverbindungen - h) Arsen und Arsenverbindungen - i) …

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