Anlage 5 OGewV 2016 – (zu § 5 Absatz 3) Bewertungsverfahren und Grenzwerte der ökologischen Qualitätsquotienten für die verschiedenen Gewässertypen
(Fundstelle: BGBl. I 2016,1397 - 1409) \*\*1.\*\* Fließgewässer 1. Für die biologische Qualitätskomponente Makrophyten/Phytobenthos ist das Bewertungsverfahren PHYLIB (Verfahrensanleitung für die ökologische Bewertung von Fließgewässern zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos) anzuwenden. Das Bewertungsverfahren umfasst die Module „Makrophyten“, „Diatomeen“ und „Phytobenthos (ohne Diatomeen)“. Module, die zu ungesicherten Ergebnissen führen, sind nicht anzuwenden. Alternativ kann für die Bewertung der Fließgewässer mit Makrophyten auch das NRW-VERFAHREN angewendet werden. 2. Für die biologische Qualitätskomponente benthische wirbellose Fauna ist das Bewertungsverfahren PERLODES (Bewertungsverfahren von Fließgewässern auf Basis des Makrozoobenthos) anzuwenden. 3. Für die biologische Qualitätskomponente Fischfauna ist das Bewertungsverfahren FIBS (fischbasiertes Bewertungssystem für Fließgewässer zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland) anzuwenden. | Biologische Qualitätskomponente (Bewertungsverfahren) | Typ gemäß Anlage 1 Nummer 2.1 sowie sonstige Gewässertypen | Ökologische Qualitätsquotienten | | | | --- | --- | --- | --- | …
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