Anlage 3 ÖLG-DV – (zu § 14) Maßnahmenkatalog nach § 14
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 206, S. 14 - 32)
Maßnahmenkatalog gemäß Artikel 41 Absatz 4 Verordnung (EU) 2018/848 und nach Artikel 8 Durchführungsverordnung (EU) 2021/279 der Kommission vom 22. Februar 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates über Kontrollen und andere Maßnahmen zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit und Einhaltung der Vorschriften für die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen.
A. Vorbemerkung 1. Grundsätzlich ist jeder festgestellte Verstoß im Sinne von Artikel 3 Nummer 57 der Verordnung (EU) 2018/848 in Unternehmen, die dem Kontrollverfahren nach dem Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/848 unterliegen, anhand der Kriterien des Anhangs I der Verordnung (EU) 2021/279 in eine der drei nachfolgenden Kategorien einzustufen: a) geringfügig, b) erheblich, c) kritisch. Der unter B. folgende Katalog führt mögliche Verstöße auf und teilt diese in die verschiedenen Kategorien gemäß Artikel 8 Buchstabe b der Durchführungsverordnung (EU) 2021/279 ein. Die in diesem Katalog aufgeführten Verstöße sind nicht abschließend dargestellt. Die in Artikel 8 …
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