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Anlage 4 ÖLG-DV – (zu §§ 15 und 16) Qualifikation des Kontrollstellenpersonals nach den §§ 15 und 16

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 206, S. 33 - 37)

Teil A: Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal 1. Anforderungen an das Personal der Kontrollstelle 1.1 Fachliche Leitung der Kontrollstelle und Vertretung Vom Vorliegen der notwendigen Qualifikation und Berufserfahrung ist auszugehen, soweit folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Abschluss eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums, 2. mindestens drei Jahre Berufserfahrung in leitender Position, davon mindestens zwei Jahre im Zertifizierungsbereich der akkreditierungsrelevanten Normen im Bereich Ernährung und Landwirtschaft, 3. Kenntnisse im Qualitätsmanagement bezogen auf die akkreditierungsrelevante Norm und 4. vertiefte Kenntnisse im Verwaltungsrecht. 1.2 Kontrollstellenpersonal, das in den Zertifizierungsprozess mit einbezogen ist 1.2.1 Kontrollbereich A, außer Imkerei, Algen- und Aquakulturtierproduktion Vom Vorliegen der notwendigen Qualifikation und einschlägigen Berufserfahrung ist auszugehen, soweit eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: 1. Abschluss eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums im Bereich der Agrar-, Gartenbau- oder Weinbauwissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge und mindestens ein Jahr …

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