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§ 17 OrdenNachwV – Inhalt des Antrags

(1) Der Antrag muß enthalten 1. den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum und den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers; 2. die Angabe, für welche Stufe des Verwundetenabzeichens des zweiten Weltkrieges der Berechtigungsausweis beantragt wird; 3. eine Versicherung des Antragstellers, daß er einen Antrag auf Ausstellung eines Berechtigungsausweises nicht schon bei einer anderen nach § 14 zuständigen Behörde gestellt hat; 4. eine Versicherung des Antragstellers, daß ihm das Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges nicht verliehen wurde oder einen Hinweis auf die seinem Antrag beigefügte Abschrift des Besitznachweises oder Berechtigungsausweises für das Verwundetenabzeichen des zweiten Weltkrieges bzw. der Mitteilung nach § 9 Abs. 2 dieser Verordnung; 5. die Unterschrift des Antragstellers.

(2) Der Antrag soll enthalten 1. die Anzahl der insgesamt erlittenen Verwundungen oder Beschädigungen; dabei gelten mehrere gleichzeitig erlittene Verwundungen als eine Verwundung; 2. Angaben über Ort und Zeitpunkt der Verwundungen oder Beschädigungen; 3. die Art der erlittenen Verwundungen oder Beschädigungen und die dauernden Folgen; 4. Angaben über die näheren …

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