§ 4 OrdenNachwV – Inhalt des Antrags
(1) Der Antrag muß enthalten 1. den Familiennamen, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Geburtsort und den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Antragstellers; 2. die Bezeichnung der verliehenen Auszeichnung; 3. eine Versicherung des Antragstellers, daß ihm die Auszeichnung ordnungsgemäß verliehen und die Verleihung nicht widerrufen wurde und daß er die Auszeichnung weder durch Entziehung noch auf Grund strafgerichtlicher Verurteilung verloren hat; 4. eine Versicherung des Antragstellers, daß die Verleihungsurkunde oder das Besitzzeugnis verlorengegangen ist, daß er nicht im Besitz eines anderweitigen Besitznachweises ist und die Ausstellung eines solchen noch nicht an anderer Stelle beantragt hat; 5. die Unterschrift des Antragstellers.
(2) Der Antrag soll ferner enthalten 1. das Datum der Verleihung und die Stelle, die die Auszeichnung verliehen hat; 2. bei Kriegsauszeichnungen die Angabe des Wehrmachts- und des Truppenteils, dem der Antragsteller zur Zeit der Verleihung angehörte, und des militärischen Dienstgrades des Antragstellers zur Zeit der Verleihung; 3. bei Treudienstehrenzeichen und staatlichen Dienstauszeichnungen Angaben über den Dienstherrn, die Dienststelle und …
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