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Anlage 4 PAuswV – Übersicht über die zu zertifizierenden Systemkomponenten

(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1476; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

| Nr. | Bezeichnung der Systemkomponente | Verpflichtung/Option | | --- | --- | --- | | 1 | Chip auf der Ausweiskarte (Hard- und Software) | Verpflichtung für den Ausweishersteller | | 2 | Hardware zur Erfassung und Echtheitsbewertung von Fingerabdrücken | Verpflichtung für die Anbieter dieser Geräte Verpflichtung für den Ausweishersteller Verpflichtung für die Personalausweisbehörden | | 3 | Software zur Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke | Verpflichtung für den Ausweishersteller Verpflichtung für die Personalausweisbehörden | | 4 | (weggefallen) | | | 5 | Erfassungsstation zur Fertigung des Lichtbildes | Verpflichtung für die Personalausweisbehörden, die das Lichtbild gemäß §§ 6a, 7 Absatz 1 Satz 3 selbst fertigen oder für Dienstleister, die Lichtbildaufnahmegeräte im Sinne des § 5a Absatz 2 Nummer 2 verwenden | | 6 | Modul für die Datenübermittlung von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller | Verpflichtung für den Ausweishersteller Verpflichtung für die Personalausweisbehörden | | 7 | Modul zur Sicherung der Authentizität und …