Anlage 3 PBZugV – (zu § 3 und § 7)
- - - Sachgebiete für Unternehmer des Taxen- und Mietwagenverkehrs \*\*A.\*\* Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig ist 1. Recht Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten: 1.1 Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und Mietwagenverkehr 1.2 Straßenverkehrsrecht Der Bewerber muss insbesondere - a) die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen, Befähigungszeugnisse); - b) die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht kennen. 1.3 Arbeitsrecht Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr kennen. 1.4 Sozialversicherungsrecht 1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts 1.6 Grundzüge des Steuerrechts Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen: - a) die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und Quittungen; - b) die Kraftfahrzeugsteuern; - c) die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer. 2. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs 2.1 Zahlungsverkehr 2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife) 2.3 Ermittlung der …
Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).