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Anlage 1 PfandMeldeV – Übersicht und Ausfüllhinweise Meldungen

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1616 - 1621) I. Der Übersichtsbogen umfasst zwei Abschnitte. 1. Der erste Abschnitt wird von einer Übersichtstabelle mit sechs Spalten und 24 Zeilen gebildet. 2. Der zweite Abschnitt wird von Ausfüllhinweisen in einem Textfeld gebildet. II. Übersichtstabelle 1. Die Felder der ersten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: - a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „Nummer der Anlage“ zu überschreiben. - b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „Kurzform“ zu überschreiben. - c) Das Feld in der dritten Spalte von links ist mit „Langform“ zu überschreiben. - d) Das Feld in der vierten Spalte von links ist mit „Betrifft Gattung“ zu überschreiben. - e) Das Feld in der fünften Spalte von links ist mit „Von der Pflicht zur Abgabe der Meldung kann nach § 3 Absatz 2 freigestellt sein“ zu überschreiben. - f) Das Feld in der sechsten Spalte von links ist mit „Entfällt nach Insolvenz“ zu überschreiben. 2. Die Felder der zweiten Zeile der Übersichtstabelle sind wie folgt zu überschreiben: - a) Das Feld in der ersten Spalte von links ist mit „2“ zu überschreiben. - b) Das Feld in der zweiten Spalte von links ist mit „GttÜbg“ …

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