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Anlage 19 PfandMeldeV – Meldung: Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1684 - 1686) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Schiffspfandbriefe – Deckung – Weitere Deckungswerte – Derivategeschäfte (SchDckWtrDrv)“ 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Schiffspfandbriefe verwendeten Derivategeschäften nach § 4b PfandBG“. II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 31 Spalten und 26 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „030“ zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „025“ zu versehen. IV. Kennzeichnungsbereich des spezifischen Datenbereichs 1. Die Felder der mit „001“ versehenen Zeile in den mit „004“ bis …

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