Anlage 6 PfandMeldeV – Meldung: Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (HypDckOrdAus)
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1637 - 1641) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Hypothekenpfandbriefe – Deckung – Ordentliche Deckungswerte – Ausland (HypDckOrdAus)“ 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zu den zur Deckung der Hypothekenpfandbriefe verwendeten Deckungswerten nach § 12 Absatz 1 PfandBG, die gesichert sind an in der Spalte 002 genannten Staaten belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten der in den Zeilen 002 und 003 genannten Nutzungsarten“. II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 43 Spalten und 597 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „042“ zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise …
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