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Anlage 9 PfandMeldeV – Meldung: Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1647 - 1650) I. Kopf des Meldebogens Im Kopf des Meldebogens sind Felder für folgende Informationen vorzusehen: 1. Name der Pfandbriefbank 2. BAK-Nummer der Pfandbriefbank 3. Meldefrequenz (monatlich oder quartalsweise) 4. Meldestichtag im Format TT.MM.JJJJ 5. Kurzbezeichnung des Meldebogens: „Öffentliche Pfandbriefe – Umlauf (ÖpfUml)“ 6. Beschreibung des Inhalts des Meldebogens: „Angaben zum externen Rating, Nennbetrag, Barwert, Risikobarwert und zur Restlaufzeit, Verzinsung und Währung der Verbindlichkeiten aus Öffentlichen Pfandbriefen“. II. Der spezifische Datenbereich des Meldebogens wird von den Feldern von 15 Spalten und 104 Zeilen gebildet. III. Koordinatensystem des spezifischen Datenbereichs 1. In der obersten Zeile sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Spalte von links spaltenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „014“ zu versehen. 2. In der ersten Spalte von links sind die Felder des spezifischen Datenbereichs ab der zweiten Zeile von oben zeilenweise fortlaufend mit den Angaben „001“ bis „103“ zu versehen. IV. Nicht auszufüllender unbeschrifteter Bereich des spezifischen Datenbereichs Folgende Bereiche des …

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