Rechtsbibliothek

Anlage 10 PflAPrV – (zu § 45 Absatz 9, § 45a Absatz 9)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1617; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote)

Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Bescheinigung über die staatliche Kenntnisprüfung

für

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