Rechtsbibliothek

Anlage 12 PflAPrV – (zu § 47 Absatz 5 Satz 2)

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1619; bzgl. der einzelnen Ändernungen vgl. Fußnote) Die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses

Bescheinigung über die staatliche Eignungsprüfung

für

„“

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).