Rechtsbibliothek

§ 4 Pkw-EnVKV – Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO 2 -Emissionen

(1) Die Hersteller müssen eine Stelle bestimmen, die einen Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO2-Emissionen erstellt. Die Bestimmung kann nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz erfolgen.

(2) Der Leitfaden enthält von allen Modellen neuer Personenkraftwagen, die in Deutschland ausgestellt, zum Kauf, zur Langzeitmiete oder zum Leasing angeboten werden, 1. den jeweils einschlägigen Energieverbrauch, 2. die CO2-Emissionen, 3. die elektrische Reichweite und 4. die CO2-Klasse oder CO2-Klassen.

Der Leitfaden wird ausschließlich im Internet zur Verfügung gestellt.

(3) Der Leitfaden muss von der bestimmten Stelle jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli aktualisiert werden.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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