Anlage 1 Pkw-EnVKV – Hinweis über den Energieverbrauch und die CO 2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen
(Fundstelle: BGBl. I 2024 I Nr. 50, S. 9 - 17; bezüglich der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Teil I
Inhalt und Gestaltung des Hinweises 1. Die Größe des Hinweises hat 297 mm x 210 mm (DIN A4) zu betragen. 2. Der Hinweis ist einheitlich nach den Mustern in Teil II zu erstellen. Auf dem Hinweis darf auch eine andere Schriftart verwendet werden als die in den Mustern verwendete, wenn a) die Schriftfarbe unverändert bleibt, b) der mindestens einzuhaltende Schriftgrad gewahrt wird und c) die gewählte Schriftart einheitlich auch für die anderen zum Fahrzeug am Verkaufsort gemachten Angaben verwendet wird. Alle Angaben auf dem Hinweis müssen, soweit nicht im Folgenden ausdrücklich anders geregelt, schwarz auf weißem Hintergrund sein. 3. Die Überschrift der Hinweise („Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des neuen Pkw“) muss im Schriftgrad 26 pt fett gedruckt sein. Bei einer freiwilligen Kennzeichnung für gebrauchte Personenkraftwagen muss die Überschrift zu „Information über den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen des gebrauchten Pkw“ geändert und im Schriftgrad 26 pt fett gedruckt werden. Bei einer freiwilligen Kennzeichnung von neuen Personenkraftwagen, für …
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