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§ 6 PostG 2024 – Antragstellung

(1) Im Rahmen der Antragstellung nach § 4 Absatz 2 sind die folgenden Informationen zu übermitteln: 1. Angaben zu natürlichen Personen; auch zu den mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung zu beauftragenden Personen; bei Antragstellung für eine juristische Person Angaben zur Person jedes gesetzlichen Vertreters, bei Personengesellschaften Angaben zu jedem zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter: a) Familienname, Geburtsname, frühere Namen, Vornamen, b) Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsstaat, c) Staatsangehörigkeiten, d) Meldeanschrift bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat, e) Telefonnummer, E-Mail-Adresse, f) Betriebsanschrift sowie Anschrift von Zweigniederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen jeweils bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Staat, 2. Angaben zu juristischen Personen: a) Name und Rechtsform des Unternehmens, b) nach Maßgabe der Nummer 1 die persönlichen Daten der zur Vertretung berufenen Person oder Personen, c) Eintrag im Handels-, Gesellschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Registergericht sowie Nummer der Eintragung, d) Anschrift der Hauptniederlassung und sonstiger Betriebsstätten …