§ 19 PsychThApprO – Einrichtung der für das Prüfungswesen zuständigen Stelle
Die Länder richten für die psychotherapeutische Prüfung zuständige Stellen ein.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).