§ 2 PsychThApprO – Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit nach § 10 Absatz 2 des Hochschulrahmengesetzes beträgt 1. für den Bachelorstudiengang drei Jahre und 2. für den Masterstudiengang zwei Jahre.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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