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§ 10 QEWV – Antrag auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände

(1) Der Antrag eines rechtsfähigen Verbands auf Eintragung in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände nach § 8b Absatz 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb ist schriftlich zu stellen. Er muss Folgendes enthalten: 1. den Namen, eine ladungsfähige Anschrift, eine Telefonnummer und soweit vorhanden eine E-Mail-Adresse des Verbands sowie die Adressen der Webseiten, die der Verband eingerichtet hat, 2. das Gründungsdatum des Verbands und, soweit vorhanden, die Registernummer des Verbands und das zuständige Registergericht sowie das Eintragungsdatum ins Register, 3. Angaben zum Zweck und zu den satzungsmäßigen Aufgaben des Verbands, 4. das Datum, zu dem der Verband mit der Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung und Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen sowie Beratung und Information zu Fragen des lauteren Wettbewerbs begonnen hat, 5. die Angaben zu den Mitgliedsunternehmern nach § 11 Absatz 1 und 3 Satz 1, 6. die Angaben zu den Organmitgliedern des Verbands nach § 12 Absatz 1 Satz 1 und 2, Absatz 2 und 3 Satz 1, 7. einen Bericht zu den Tätigkeiten des Verbands nach § 13 Absatz 1, 8. die Angaben zur sachlichen und …

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