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§ 13 QFUV – Prüfungsbereiche der Prüfungsteile

(1) Der Prüfungsteil „Planung, Auswertung und Dokumentation in der Qualitätstechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. „Werkzeuge und Methoden des Qualitätsmanagements“ nach § 14, 2. „Prüf- und Messtechnik“ nach § 15.

(2) Der Prüfungsteil „Fertigungsprüftechnik“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. „Interpretieren technischer Dokumente“ nach § 16, 2. „Planen von Prüfprozessen“ nach § 17, 3. „Durchführen von Prüfprozessen“ nach § 18, 4. „Dokumentieren von Prüfergebnissen“ nach § 19, 5. „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen“ nach § 20.

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