§ 13 RevierjagdMeisterPrV – Struktur der Prüfung
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte: 1. Berufsausbildung und 2. Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet 1. einen praktischen Teil nach § 14 und 2. einen schriftlichen Teil nach § 15.
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 16.