§ 12 SachenR-DV – Mittelwerte und Marktpreise bei sonstigen wertbeständigen Grundpfandrechten
Bei wertbeständigen Grundpfandrechten im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Grundbuchbereinigungsgesetzes sind für die jeweils bestimmten Waren oder Leistungen folgende Werte zugrundezulegen: 1. für einen US-Dollar 1,70 Deutsche Mark, 2. für eine Tonne Fettförderkohle des Rheinisch-Westfälischen Kohlesyndikats 285,66 Deutsche Mark, 3. für eine Tonne gewaschene Fettnuß IV des Rheinisch-Westfälischen Kohlesyndikats 314,99 Deutsche Mark, 4. für eine Tonne oberschlesische Flammstückkohle 192,80 Deutsche Mark, 5. für eine Tonne niederschlesische Stückkohle 114,60 Deutsche Mark, 6. für eine Tonne niederschlesische gewaschene Nußkohle I 314,99 Deutsche Mark, 7. für einen Doppelzentner zu 100 kg Kalidüngesalz 40 vom Hundert 23,00 Deutsche Mark.
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